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KG Berlin: Werbung in Jugendmagazin für Klingeltöne wettbewerbswidrig PDF Drucken
Geschrieben von RA Björn Gottschalkson   
Thursday, 10 November 2005
Die Beklagte hatte in der Jugendzeitschrift "BRAVO" aus dem Jahr 2003 eine ganzseitige Anzeige für Klingeltöne geschaltet.

Diese Anzeige wendete sich gezielt an das jugendliche Leserpublikum ("Nur das Beste für Dein Handy") und versuchte gezielt zum Herunterladen von Klingeltönen, Logos und ähnlichem zu animieren.

 

Mehr zum Thema können Sie dem Artikel des Autors bei Teltarif.de entnehmen:

->http://www.teltarif.de/arch/2005/kw39/s18785.html

 

 
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