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Derzeitige Speicherpraxis der IP-Adressen von Flatratekunden unzulässig PDF Drucken
Geschrieben von RA Björn Gottschalkson   
Thursday, 10 November 2005
Das Amtsgericht Darmstadt hat in einer jüngst veröffentlichten Entscheidung (Az.: 300 C 397/04) T-Online untersagt, die im Rahmen der Nutzung eines Internetzuganges des Klägers gespeicherten dynamischen IP-Adressen länger zu speichern, als dies für die Ermittlung der Abrechnungsdaten erforderlich ist.

Mehr zum Thema können Sie dem Artikel des Autors bei Teltarif.de entnehmen:

-> http://www.teltarif.de/arch/2005/kw26/s17660.html

 
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