Markenrecht Telekommunikationsrecht Domainrecht Wettbewerbsrecht Onlinerecht Urheberrecht
Startseite arrow Telekommunikationsrecht arrow T-Com muss Anschlüsse für Mitbewerber zur Verfügung stellen
T-Com muss Anschlüsse für Mitbewerber zur Verfügung stellen PDF Drucken
Geschrieben von RA Björn Gottschalkson   
Thursday, 10 November 2005
Das Landgericht Frankfurt am Main hatte im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az.: 3/11 O 133/04) darüber zu befinden, ob sich die Deutsche Telekom weigern darf, den Konkurrenten Telefonanschlüsse auf Basis des normalen Endkundenangebotes zur Verfügung zu stellen.

Die klagende Konkurrentin der Telekom ist darauf angewiesen, dass die Telekom ihr T-Net und T-ISDN-Anschlüsse zur Verfügung stellt. Die Konkurrentin ist auf das Geschäft mit großen und größten Unternehmenskunden spezialisiert.

 

Mehr zum Thema können Sie dem Artikel des Autors bei Teltarif.de entnehmen:

->http://www.teltarif.de/arch/2005/kw40/s18845.html

 

 
< zurück   weiter >
 
Ihr  Ansprechpartner

Rechtsanwalt
Björn Gottschalkson
Tel.: 0331 / 231 88 20
Fax: 0331 / 231 88 240
info@anwalt-sgd.de